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Europa - Integration und Erweiterung

 
 
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4.3 Institutionen der Integration als Motor für die Erweiterung

 
(Auf dem Weg von der "Entdeckung Europas durch die Europäer" zu den "Vereinigten Staaten von Europa")

 

Am Anfang der Abbildungen zu diesem Themenaspekt soll eine Marke stehen, die aus der Zeit des “Kalten Krieges” dokumentiert, dass die Lebensfähigkeit Westeuropas ohne die Einbettung in die Nordatlantische Verteidigungsgemeinschaft (NATO) viele Jahre lang nicht denkbar erschien.

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Abb. 23: Italien (Mi 1033) zeigt 1959 das NATO-Emblem zwischen Europa und der nordamerikanischen Ostküste.

Ein besonderer europäischer Beistandspakt innerhalb der NATO war die “Westeuropäische Union” (WEU oder UEO), die 1954 in Paris gegründet wurde. Ihre Grün­dungsmitglieder waren Großbritannien, Frankreich, die BeNeLux-Staaten, Italien und die Bundesrepublik Deutschland. Diesem Pakt traten 1989 Portugal und Spanien so wie 1992 Griechenland bei.

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Abb. 24: Spanien zeigt auf seiner Marke von 1994 (Mi 3181) die Karte der europäischen Länder, die nach dem Beitritt Spa­niens und Portugals 1989 zu WEU gehörten. Eine Besonderheit dieser Karte liegt darin, daß die Kanarischen Inseln mit abge­bildet sind. San Marino zeigt 1967 eine “Europamarke” (Mi 890), auf der neben den EWG-Staaten die seit 1960 in der EFTA (= European Free Trade Association = Europäische Freihan­delsassoziation) organisierten Staaten gegenüber den osteuropäischen Staaten farblich abgegrenzt sind.

Neben der Einbindung in die NATO, die vor allem als Zusicherung zur militärischen Blocktreue gegenüber dem us-amerikanischen Partner zu verstehen ist, war eine wirtschaftliche Kooperation zwischen den westeuropäischen Ländern notwendig, die nicht direkt in der EG mitwirken wollten oder konnten.

Die EFTA wird auch “die kleine Freihandelszone” genannt, da sie mit Großbritannien, Norwegen, Finnland, Oesterreich und Schweiz vor allem solche Länder umfaßte, die aus unterschiedlichen Gründen anfangs, bzw. auch heute noch nicht (siehe Norwe­gen und die Schweiz) in der EWG mitwirken wollten.

Im Folgenden kann mit philatelistischem Material gezeigt werden, wie sich der Umriß des symbolhaft benutzten Kartenumrisses durch die wachsende Zahl der Mitglieder veränderte. Gleichzeitig soll kartografisch dokumentiert werden, wie sich die ältere und umfassendere Institution des “Europarates” auch im Kartenbild von den Darstel­lungen der Union durch das „Europäische Parlament“ derzeit noch unterscheidet.

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Abb. 25: Die Marke Italiens von 2000 erinnert an die Konferenz von 1955 in Messina und ehrt den Mitinitiator, Gaetano Martino. Der gezeigte Europa-Umriß macht deutlich, dass am parallel zum Europarat gestarteten supranationalen Einigungsprozeß anfangs nur 6 Staaten beteiligt waren.

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Abb 26: Der französische Maschinen-Serienstempel aus Straßburg von 1968 zeigt anläßlich des 10. Jahrestages des Europäischen-Parlaments, als dem Parlamentarischen Gremium der EWG, eben falls noch den Umriß der sechs Gründungsstaaten.

Im nachfolgenden Maschinenstempel von 1973 ist bereits die Erweiterung der EWG von 1973 um die 3 Staaten Dänemark, Großbritrannien und Irland mit in den Umriß einbezogen.

Der dritte hier gezeigte Stempelabdruck des Parlaments stammt vom ersten Einsatztag, am 12.10.1981. Er zeigt die Umrißveränderung unter Einbeziehung des neu gewonnenen Mitgliedslandes Griechenland.

Alle die vorstehend gezeigten Maschinen-Serienstempel des Europäischen Parlaments sind auf Dienstbriefen des Europarates abgeschlagen. Entsprechend tragen diese auch Dienstmarken des Europarates, für die zu diesem Zeitpunkt noch nicht auf den symbolhaften Gebrauch des kartografischen Umrisses der Mitgliedsstaaten zurückgegriffen worden war. Das änderte sich 1990, wie die nachfolgende Abbildung zeigt.

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Abb. 27: Der französische Maschinenstempel des Europäschen Parlaments von 1991 ist auf einer Dienstmarke des Europarates von 1990 abgeschlagen, die den Umriß aller Mitgliedsstaaten im Europarat abbildet. Dabei sind neben Oesterreich und der Schweiz auch die skandinavischen Länder und die Türkei mit einbezogen. Im Maschinenstempel hingegen, der ja vom Europäischen Parlament stammt, ist der Kartenumriß Europas gegenüber dem Maschinenstempel von 1982 um Spanien und Portugal erweitert, die 1986 zur EG kamen.

Im Heft 121 der „Europapost“ von 1992 werden in dem Artikel “40 Jahre Europäisches Parlament” (o. V.; S. 1733 - 36) die Maschinenstempel-Einsätze des Parlaments im Einzelnen vorgestellt: ”Während der Sitzungen des Europa-Parlaments in Straßburg ist jeweils ein Sonderpostamt eingerichtet. Ab 1964 gibt es dafür einen Maschinenstempel, der ab 1967 ein Einsatzstück mit einer Landkartendar­stellung der sechs EG-Mitgliedsstaaten enthielt. Ab 15.1.1973 war die dort gezeigte Karte um Dänemark, Großbritannien und Irland erweitert. Der Beitritt Griechenlands vom 1.1.1981 findet im Kartenbild des Maschinenstempels erst ab dem 12.10.1981 eine grafische Berücksichtigung. Nach dem Beitritt von Spanien und Portugal führt auch dieses Ereignis ab dem 13.1.1986 zu einer entsprechenden Veränderung der kartografischen Darstellung. 1991 wird der Europa-Umriß zugunsten des Sternenkranzes aufgegeben.”

Auf Seite 2293 zeigt die gleiche Zeitschrift Maschinenstempel-Einsätze von 1974/75 von der “Beratenden Versammlung“ des Europara­tes, bei denen auch die Türkei in die kartografische Europa-Abbildung mit einbezogen ist; sie ist seit 1949 Mitglied des Europarates.

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Abb. 28: Maschinenstempel anlässlich der Sitzung der „Beratenden Versammlung“ des Europarates von 1975. Griechenland, das 1969 aus- und 1974 wieder beigetreten war, fehlt hier noch, ebenso Spanien und Portugal, aber auch Finnland, während die Türkei durch den Kartenumriß als Mitglied des Europarates gezeigt wird.

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Abb. 29: Der Europarat gab im Jahr 1991 bildähnliche Dienstmarken (hier: Mi 50) wie 1990 heraus. Hierbei waren die Mitgliedsländer gegenüber den Noch-Nicht-Mitgliedern nicht mehr farblich abgesetzt (vergleiche Abb. 27!). Portugal feiert seine Aufnahme in den Europarat bereits 1977 auf Briefmarken (hier: Mi 1349).

Im Unterschied zum “Europarat” sind das “Europäische Parlament” (so bezeichnet seit 1962; vorher “Europäische Parlamentarische Versammlung”) wie auch der “Rat der Europäischen Union” (früher “Ministerrat”), der “Europäische Rat” (der Staats- und Regierungschefs) und die “Europäische Kommission” allesamt Institutionen der Europäischen Union. Die Entwicklungsstränge von Europarat und Europäischer Gemeinschaft bzw. -Union sind aber eng miteinander verflochten, wie die oben gezeig­ten Briefe mit Dienstmarken des Europarates beweisen, die mit Maschinenstempeln des Sonderpostamtes im Europäischen Parlament (siehe Abb. 26 und 27) abgestempelt wurden.

In der “Europapost” der “Philatelisten-Union Vereintes Europa” (Hannover), Heft 138, von 1998, S. 2215 - 20, sind außer den Maschinenstempeln der Sonderpostämter im Europarat auch Absender-Freistempel (AFS) der “Europäischen Kommission” aus dem Jahr 1979 abgebildet. In diesen wurde unter Verwendung einer Umrißkarte der Mitgliedsländer dafür geworben, sich an den ersten Direktwahlen zum Europäischen Parlament und sei­nen Ausschüssen zu beteiligen. Nebenstehend wird ein solcher Wahlaufrufstempel aus Brüssel gezeigt.

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Abb. 30: Belgischer Absenderfreistempel mit der Umrißkarte der 9 Mitgliedsstaaten von 1979.

Durch die 1987 inkraft getretene “Einheitliche Europäische Akte” sollten die “Europäischen Gemeinschaften” zu einer “Europäischen Union” weiterentwickelt werden. Ein zentrales Anliegen bei der Verwirklichung dieser Union war die Schaffung der “Freizügigkeit für Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital” innerhalb Europas (“Binnenmarkt”) bis zum Ende des Jahres 1992.

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Abb. 31: 1992 gibt Griechenland eine Marke (Mi 1824) zur Vollendung des Europäischen Binnenmarktes heraus, auf der neben der Europakarte die Flaggen der 12 beteiligten Staaten zu erkennen sind.

Ein großes Problem der Inten­sivierung der europäischen Integration im Rahmen der EG/EU stellen die sich widersprechenden Ziele dar, für die jeweils eine Reihe von Ländern sich besonders stark machen, z.B. die Sicherung eines Mindesteinkommens für die landwirtschaftlichen Betriebe auf der einen Seite und der Abbau der Subventionen und die Aufhebung des Protektionismus auf der anderen Seite. Die gemeinsamen “Agrarmarktordnungen” gelten als ein Kernstück der bisherigen Integration, belasten jedoch seit den 70ger Jahren den Haushalt der Gemeinschaft über Gebühr und stellen dadurch andere Gemeinschaftsaufgaben teilweise in Frage (wie Industrieansiedlung, Bekämpfung der Arbeitslosigkeit oder Umweltschutz). Die Reform dieser Ordnungen wird seit längerer Zeit diskutiert, und sie werden auch nur beschränkt auf die am 1.5.2004 beigetretenen zehn neuen Mitglieder angewendet.

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Abb. 32: Sonderstempel von Amsterdam von 1965 zum “Kongreß des Europäischen Bundes für Landwirtschaft”. 1988 wirbt die Schweiz (außerhalb der EG/EU) mit einer Sondermarke (Mi 1367) für eine europäische Kampagne zugunsten der ländlichen Räume mit der Darstellung „Europa als Kulturlandschaft“, wodurch landwirtschaftliche Betriebe und Umweltschutz in Einklang gebracht werden sollen.

Die Europäische Union ruht seit dem EU-Vertrag von 1993 auf drei Pfeilern:

  • den beiden Gemeinschaften (1) „Europäische Gemeinschaft“, die durch den EU-Vertrag von 1993 mit neuen und erweiterten Kompetenzen an die Stelle der EWG trat und (2) EURATOM;
  • die „Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik“ (GASP) sowie
  • die „Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen“.

Diese drei Pfeiler bilden den Kern der europäischen Zusammenarbeit in der EU.

Ein besonders wichtiges Aktionsfeld der EU ermöglichen die vier „Struktur- und Kohäsionsfonds“, durch die Projekte und Programme mitfinanziert werden sollen, die zur Verringerung der Ungleichgewichte zwischen den Regionen oder zwischen sozialen Gruppen beitragen können.

Die neueste Entwicklung ist, neben den bereits vollzogenen und den noch beabsichtigten Mitgliedserweiterungen, vor allem durch zwei Prozesse gekennzeichnet. Da ist zum einen die überraschende wirtschaftliche Schwäche einiger Gründungsmitglieder (Frankreich und Deutschland). Durch sie wird der „Stabilitäts- und Wachstumspakt“ vom 1.1.1999 in Frage gestellt, der aus der Euro-Währung eine „harte“ Währung ma­chen sollte. Seit mehreren Jahren können diese Länder die Konvergenz-Kriterien (z. B. für die Neuverschuldung der öffentlichen Haushalte) nicht einhalten, und es ist eine kontroverse Diskussion entbrannt, wie es in dieser Beziehung weiter gehen soll.

Zum anderen ist der Prozeß der Einigung durch die Verabschiedung eines Vertrages für eine Verfassung von Europa erheblich vorangekommen. Die Verfassung enthält vier Teile:
(1) Werte und Ziele der EU, Grundrechte und Unionsbürgerschaft, die Zuständigkeiten der EU und deren Ausübung, ihre Organe, die Finanzordnung sowie die Verfahren für den Beitritt und für den freiwilligen Austritt eines Mitgliedsstaates aus der EU;
(2) EU-Grundrechts-Charta;
(3) einzelne Politikfelder und Gesetzgebungs- bzw. Entscheidungsverfahren der EU;
(4) Schlussbestimmungen.

Zwei bedeutende Neuerungen, die durch die Verfassung eingeführt werden sollen, liegen zum Beispiel darin, dass die EU jetzt eine eigene Rechtspersönlichkeit erhalten und dass es einen EU-Außenminister geben soll. Das Schaffen der Position eines EU-Außenministers ist die konsequente Fortsetzung des durch den „Vertrag über die Europäische Union“ vom 1.1.1993 eingeleiteten Handlungsfeldes „Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik“ (GASP).

Das Inkrafttreten der EU-Verfassung ist allerdings noch davon abhängig, dass der Vertrag von den Parlamenten der Mitgliedsstaaten ratifiziert wird. Neun Länder haben beschlossen, dazu Volksbefragungen durchzuführen.

Am 7.12.2000 bereits war als eine der Vorbereitungsarbeiten für die Verfassung eine Charta der Grundrechte ausgearbeitet worden, die nun als Teil 2 in die Verfassung übernommen worden ist.

In einigen Arbeits- und Wirtschaftsbereichen stellt die Kooperation der europäischen Partner jedoch selbst die optimistischen Anfangs-Hoffnungen noch in den Schatten, so zum Beispiel im Bereich des Vermessungswesens, der Klimaforschung und Wetterprognose und besonders im Bereich der gemeinsamen Weltraumfahrt.

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Abb. 33: Sonderstempel aus Stockholm anläßlich des “8. Internationalen Kongresses über die Photogrammetrie” im Jahr 1956, in dem die Karte Europas im Mittelpunkt steht. Auch der 77. Deutsche Geodätentag (1993) stellte die Europakarte in den Mittelpunkt eines entsprechenden Sonderstempels.

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Abb. 34: 1973 feiert die “Weltorganisation für Meteorologie” ihr 100jähriges Bestehen, was von Polen auf einer Ganzsachen-Postkarte (Mi P603) als Anlaß zur Darstellung einer Wetterkarte von Europa genutzt wird.

Schon die erste Wetterkarte in Deutschland, die 1876 von Wladimir Köppen bei der Deutschen See-Warte in Hamburg gezeichnet wurde, zeigte, dass die Darstellung der Wetterlage nur über einer europäischen Karte Sinn macht.

 

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aktualisiert am: 24.05.2018