König Friedrich Wilhelm I. und die preußische Post
König Friedrich Wilhelm I. widmete sich nach seinem Regierungsantritt 1713 der Post mit dem gleichen Engagement wie den übrigen Zweigen der Verwaltung. Seine Einschätzung der Post und ihrer Bedeutung für den Staat kommt treffend in einer Bemerkung aus dem Jahre 1723 zum Ausdruck" "...sollen die Posten anlegen in Preußen von Ort zu Ort ich will haben ein landt das kultiviret sein soll höret Post dazu." Im Geheimen Staatsrat äußerte er einmal sehr illustrierend, die Post wäre "vor den florissanten Zustand der Commercien hochnothwendig und gleichsam das Oel vor die ganze Staatsmaschine."
Die Politik bezüglich Ostpreußens kennzeichnet gut seine Haltung. Diese Provinz litt sehr unter den Folgen der Pest, die in den Jahren 1709/10 weite Landstriche entvölkert hatte. Ihre Lage sollte durch die Anlage von Postverbindungen verbessert werden, die die Neubesiedlung erleichtern würden. 1723 ließ Friedrich Wilhelm ein Postnetz anlegen. das sich über ganz Ostpreußen erstreckte. Einwände des Generalpostamtes, das auf zu erwartende Zuschüsse hinwies, hatten an dem Entschluß des Königs nichts ändern können. Friedrich Wilhelm stellte hie den Gedanken der Landesentwicklung entschieden über das von ihm sonst betonte und gehandhabte Prinzip strengster Sparsamkeit in allen Bereichen der Verwaltung. Seine Politik hatte Erfolg. In den 30er Jahren siedelten sich auch wegen der guten Verkehrsverbindungen zahlreiche Einwanderer in Ostpreußen an.
Das Post wesen nahm während der Regierungszeit König Friedrich Wilhelms einen stetigen Aufschwung. Mit der Taxis-Reichspost war es zu einer gedeihlichen Übereinkunft gekommen - der Vertrag von Wesel vom 22. Mai 1722 regelte das Verhältnis bis zum Siebenjährigen Krieg. Die finanzielle Lage war trotz der notwendigen hohen Investitionen sehr befriedigen: Von 1713 bis 1740 konnten erhebliche Überschüsse erwirtschaftet werden, im Todesjahr des Königs 1740 bereits 220 000 Taler.
Die Post unter Friedrich dem Großen
Die lange Regierungszeit Friedrichs des Großen von 1740 bis 1786 brachte neben vier Kriegen, die Preußen führte, große territoriale Veränderungen. Das preußische Staatsgebiet wuchs durch den Erwerb Schlesiens (1742), Ostfrieslands (1744) und Westpreußens (1772) von 119 000 auf 195 000 qkm¸ die Einwohnerzahl stieg von 2,24 auf 5,43 Millionen.
1786 bestanden 760 Postanstalten im Königreich: Vier Oberpostämter in Berlin, Breslau, Königsberg und Stolzenberg, 246 Postämter sowie 510 Postwärterämter, die als nicht eigenständige Postanstalten dem nächstgelegenen Postamt zum Zwecke der Abrechnung zugeteilt waren. Oberste Dienststelle war das 1741 zur selbständigen Behörde erhobene Generalpostamt. Der Generalpostmeister bekleidete den Rang eines Staatsministers und stand zugleich dem Fabrik-, Handels- und Salzdepartement vor. Während der gesamten Regierungszeit Friedrichs warf das Postwesen beträchtliche Gewinne ab. Im Staatshaushalt wurden als feste Posten anfangs 200 000, später sogar 300 000 Taler Postablieferung veranschlagt. Über den erheblichen Mehrertrag, das sogenannte Surplus, verfügte der König persönlich.
Die jährlichen Überschüsse der Post zeigen eine stetige und positive Entwicklung: 1741 waren es 235 000, 1786 über 613 000 Taler. Lediglich durch den Siebenjährigen Krieg (1756 - 1763) mußten Rückschläge hingenommen werden, die man jedoch in kurzer Zeit wieder ausgeglichen hatte. Insgesamt erwirtschaftete die Post unter Friedrich dem Großen ca. 20 Millionen Taler Überschuß, von denen 8 Millionen an den König abgeführt wurden.
Die preußische Post um 1850
Das Jahr 1850 markiert einen Wendepunkt in der behördlichen Organisation der preußischen Post. Bislang standen sämtliche Postämter und die sogenannten Postverwaltungen (ca. 300 im Jahr 1849) unmittelbar unter der Leitung des Generalpostamtes, das mit eine Fülle von Detailfragen befaßt war. Über die Postämter verkehrte es darüber hinaus mit 1.410 Anstalten geringeren Umfanges. Von einer effizienten Verwaltungsstruktur konnte nicht mehr gesprochen werden.
Die Anregung zur Umgestaltung ging von Generalpostdirektor Schmückert aus, der vom obersten Chef der Postverwaltung, Staatsminister von der Heydt, Unterstützung erhielt. König Friedrich Wilhelm IV. ordnete am 19. September 1849 die grundlegende Neuorganisation der Post an, die vorsah, für jeden Regierungsbezirk des Königreiches eine Oberpostdirektion zu gründen. Am 1. Januar 1850 nahmen 26 Oberpostdirektionen ihre Arbeit auf; für Berlin war eine eigene OPD zuständig.
Diese Mittelbehörden regelten den Dienst ihrer jeweiligen Bezirke nach den Anordnungen des Generalpostamtes, das nur noch für übergeordnete Aufgaben zuständig war. Daneben bestanden zwei Hofpostämter in Berlin und Königsberg, ein Oberpostamt in Hamburg, 154 Postämter I. und II. Klasse sowie acht Eisenbahnpostämter.
1850 zählte man 14.356 Bedienstete, die Postverwaltung unterhielt 6.534 Postwagen und 12. 551 Pferde, über 2,1 Millionen Reisende wurden befördert. Um die Mitte des Jahrhunderts begannen sich die Gewichte und Anteile des Postbetriebes zu verschieben. Während die Personenbeförderung mehr und mehr auf die Eisenbahn überging, nahm der Transport von Postsendungen einen starken Aufschwung. Der gesamte Briefverkehr - also Briefe, Zeitungen und Postanweisungen - hatte sich von 1850 bis 1866 von 92 Millionen auf knapp 300 Millionen mehr als verdreifacht. Das Personal ist in dieser Zeit hingegen nur auf etwa 28.000 Kräfte gestiegen.
Postwarter-Eyd vom Ende des 18. Jahrhunderts
Nachdem Seine Königliche Majestät von Preußen usw....Mein allergnädigster König und Herr, Mich...zum Postwärter zu...in Gnaden hat bestellen und annehmen lassen; Als gelobe und schwöre ich zu Gott, daß Seiner Königlichen Majestät ich in Unterthänigstem Gehorsam, treu und gegenwärtig seyn, Dero Nutzen und Bestes befördern, Schaden aber und Nachteil, so viel an mir, warnen und abwenden, insonderheit die Königl. Hof-Post treulich und gebührlich abwarten, Seiner Königlichen Majestät, Dero Räthe und Diener, wie auch der Kauf- und Privat-Leute Briefe und Paquete richtig bestellen, selbige in keines Fremden Hände kommen lassen, sondern solche gehörigen Orts ungesäumt abgeben und befördern, das bey mir einkommende Brief- oder Post-Geld treulich berechnen, und seiner Königlichen Majestät zum Nachteil davon nichts unterschlagen, Dero Königl. und Landes-Herrliche Post-Regal gebührlich beobachten, die Postillions zu ihrer Schuldigkeit fleißig ermahnen, und mich überall nach Innhalt meiner Bestallung, und wie einem getreuen Postwarter wohl anstehet und gebühret, auch in der Post-Ordnung weitläufiger vorgeschrieben ist, in unterthänigstem Gehorsam verhalten will. So wahr mir Gott helfe, durch Jesum Christum.
Name... und Name des höheren Postbeamten, der ihm den Eid abgenommen hat.
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